Pflegedienst | Helfen & Begleiten

Der ambulante Pflegedienst der Lebenshilfe Krefeld ist der Partner an Ihrer Seite. Seit 1962 setzt sich die Lebenshilfe Krefeld für pflege- und hilfsbedürftige Menschen und deren Angehörige ein.

 

Aufgabe ist, ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen, um die Gesundheit und Selbstständigkeit zu erhalten, zu fördern oder wiederzuerlangen – damit die Teilnahme an der Gesellschaft und soziale Kontakte erhalten bleiben.

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Bewerbungen reichen Sie bitte gerne in digitaler Form über unser Bewerber-Online-Formular auf dieser Seite ein. Herzlichen Dank.

Leistungen bei ärztlich verordneter, häuslicher Krankenpflege

Grund- und Behandlungspflege sowie hauswirtschaftliche Hilfeleistungen nach Erhalt einer ärztlichen Verordnung.

Die Behandlungspflege umfasst medizinische Tätigkeiten, die zur Behandlung/Therapie einer Krankheit notwendig sind und der ärztlichen Verordnung entsprechen. Zu dieser Behandlungspflege gehören zum Beispiel Dekubitus-Behandlung, Infusionen und Injektionen, Kompressionsstrümpfe an-/ausziehen, Kompressionsverbände anlegen/wechseln, Medikamentengabe, Wundversorgung und Verbandwechsel.

Leistungen, wenn die Pflegeversicherung greift

Körperbezogene Pflegemaßnahmen wie Körperpflege, Mobilität, Ernährung und Hilfe bei der Ausscheidung.

Hilfen bei der Haushaltsführung, wie Einkaufen, Reinigung der Wohnung, Wäsche etc.

Pflegerische Betreuungsmaßnahmen, wie zum Beispiel Spaziergänge, Begleitung zum Friedhof oder zu Kultur- oder Sportveranstaltungen, Gedächtnistraining.

Wir pflegen individuell – Hand in Hand

Um Kontinuität in der Pflege und Betreuung sicherzustellen, arbeitet unser Pflegedienst nach dem Prinzip der Bezugspflege und der engen Zusammenarbeit mit allen am Pflegeprozess beteiligten Personen und Institutionen – also Angehörige, gesetzliche Betreuer, Ärzte, Krankengymnasten, Sanitätshäuser, Podologen, Friseure etc.

 

Bei dieser ganzheitlich orientierten Vorgehensweise liegt die Verantwortung für alle pflegerischen Tätigkeiten dezentral bei einer bestimmten, examinierten Pflegekraft, die sich persönlich um den Pflegebedürftigen und die Angehörigen kümmert. Um Letztere möglichst optimal in die Prozesspflege einbinden zu können, erhalten pflegende Angehörige durch unseren Pflegedienst Beratung und Anleitung. Dies erfolgt auf speziellen Wunsch und nach Gegebenheit individuell.

Weitere Leistungen

  • Pflegeberatungsbesuch gemäß §37,3 SGB XI
  • Betreuung oder Hauswirtschaftliche Leistungen über den Entlastungsbetrag gemäß §45b SGB XI (125 Euro monatlich)
  • Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI bei Verhinderung der Pflegeperson z. B. wegen Urlaub oder Krankheit
  • Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB XII): Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes § 70 sowie Eingliederungshilfe § 53
  • Angehörigenberatung
  • Individuelle Schulung und Anleitung des pflegenden Angehörigen, durch eine Pflegefachkraft im häuslichen Bereich nach § 45 c SGB XI
  • Hausnotruf in Kooperation mit dem ASB Hausnotrufdienst
  • Hauswirtschaftliche Leistungen, körperbezogene Pflegemaßnahmen und Pflegerische Betreuungsmaßnahmen auch bei Selbstzahlern